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Was kostet ein Gutachten?
Die Preise für Gutachten richten sich stark nach dem Verwendungszweck und dem damit verbundenen Aufwand.
Für ein Kurzgutachten, z.B. für eine friedliche Erbschaftssache, können Sie, aufgrund des geringen Aufwandes, mit ca. 1500€ netto rechnen.
Benötigen Sie jedoch ein ausführliches und gerichtsfestes Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB, dann können Sie die unten aufgeführte Honorarordnung zur Orientierung nutzen.
Für gerichtsfeste Gutachten ist der zeitliche Aufwand und die Haftung für den Gutachter deutlich höher, was zu höheren Kosten führt.
Für ein erstes Gespräch und eine Kostenschätzung, können Sie sich gerne telefonisch oder per Mail bei uns melden.

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